Große Koalition – Kiesinger neuer Bundeskanzler
01.12.1966
Die erste Große Koalition 1966
Nachdem die Koalition aus CDU und FDP gescheitert war, verhandelten CDU und SPD miteinander. Sie stellten die größten Fraktionen im Bundestag. Die Große Koalition 1966 war die erste Koalition von CDU und SPD in der Geschichte der Bundesrepublik.
Die beiden Parteien einigten sich auf eine Große Koalition, in der Kurt Georg Kiesinger (CDU) Bundeskanzler und Willy Brandt (SPD) Vizekanzler und Außenminister sein würden.
Der Bundestag bestätigte die Kanzlerschaft am 1. Dezember. Kiesinger wurde mit 340 gegen 109 Stimmen zum Bundeskanzler gewählt.
Kritik an Kiesinger als Bundeskanzler
Vor allem im Ausland wurde die Entscheidung für Kiesinger kritisiert, denn er war Mitglied der NSDAP gewesen und hatte von 1940 bis 1945 im Reichaußenministerium (Auswärtiges Amt) gearbeitet, und zwar als stellvertretender Leiter der rundfunkpolitischen Abteilung. Allerdings war er 1948 auch in einem Spruchkammerverfahren vollständig entlastet worden.
Bekämpfung der Wirtschaftskrise
Die Große Koalition bekämpfte den Rückgang der Wirtschaft erfolgreich. Der Haushalt wurde saniert, die Staatsschulden wurden eingedämmt. Verantwortlich dafür waren vor allem Finanzminister Franz Josef Strauß (CSU) und Wirtschaftsminister Karl Schiller (SPD) (siehe auch: Die Wirtschaft in der Krise).
Die Notstandsgesetze
Die Alliierten wollten der Bundesrepublik ihre volle Souveränität zurückgegeben, verlangten dafür aber die Einführung von Notstandsgesetzen. Die Sicherheit ihrer Truppen in Deutschland sollte damit gewährleistet werden. Gegen die Notstandsgesetze gab es massive Proteste durch Studenten und die APO (siehe auch: Notstandsgesetze Mai 1968).
Weitere Gesetze der Großen Koalition
Die Koalition verabschiedete 1967 das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz. Man erzielte auch Einigung über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz 1969), wodurch nun auch Arbeiter ein Recht auf sechswöchige Lohnfortzahlung erhielten, wenn sie krank wurden. Das hatte bisher nur für Angestellte gegolten.
Außerdem schuf die Koalition 1969 die "Gemeinschaftsaufgabe". Dadurch sollten wirtschaftlich schwache Gebiete (strukturschwache Gebiete) unterstützt werden. Zu diesen Gebieten gehörte auch das Zonenrandgebiet, ein 50 km breiter Grenzstreifen an der deutsch-deutschen Grenze.
Gegen das Mehrheitswahlrecht
Schließlich sollte ein Mehrheitswahlrecht eingeführt werden. Wie in England oder in den USA sollte dadurch eine Partei nach Wahlen immer die absolute Mehrheit besitzen und somit allein regieren können – ohne auf Koalitionen angewiesen zu sein. Die SPD lehnte das Mehrheitswahlrecht jedoch zunächst ab und verschob die Entscheidung. Es wurde also nicht eingeführt.
Nach der Bundestagswahl 1969 zerbrach die Große Koalition. Die CDU/CSU verfehlte die absolute Mehrheit und eine neue Koalition aus SPD und FDP (sozial-liberale Koalition) regierte ab dann.