Notstandsgesetze in der BRD

28.06.1968

Notstandsgesetze von 1968

Die Bundesrepublik beschloss 1968, Notstandsgesetze einzuführen, um in Krisen handlungsfähig zu bleiben. Gegen diese Gestze kam es zu massiven Protesten.

In der Weimarer Republik hatte man keine guten Erfahrungen mit einer Notstandsgesetzgebung gemacht. Artikel 48 der Weimarer Verfassung gab dem Reichspräsidenten in einem nicht näher bestimmten Notstand umfassende Macht. So trug Artikel 48 mit zur Machtübernahme durch die Nationalsozialisten bei.

Einen solchen Paragraphen gab es im Grundgesetz - so heißt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland - zunächst nicht. Die Alliierten bestanden aber auf einer Notstandsverfassung, weil sie ihre in Deutschland stationierten Truppen im Notfall geschützt wissen wollten. Ohne Notstandsgesetze waren sie nicht bereit, der Bundesrepublik ihre volle Souveränität wiederzugeben (Vorbehaltsklausel). Die Notstandsgesetze sollten den Staat auch in Krisen handlungsfähig halten.
 

Proteste gegen die Notstandsgesetze

In der Bevölkerung gab es große Vorbehalte gegen das Gesetz, mit dem das Grundgesetz geändert werden sollte. Man hatte Angst vor einem neuen Ermächtigungsgesetz.

Die Proteste der Studentenbewegung richteten sich zunehmend auch gegen die geplanten Notstandsgesetze. Doch auch die Gewerkschaften und die FDP wandten sich gegen die Notstandsgesetze.

Wissenschaftler, Schriftsteller und Gewerkschafter bildeten das Kuratorium "Notstand der Demokratie". Gewerkschaften und Studenten kämpften gemeinsam gegen die Notstandsgesetze.

In vielen Städten fanden Protestdemonstrationen statt. Am 11. Mai 1968 fand ein Sternmarsch Zehntausender nach Bonn statt.
 

Notstandsverfassung

Der Bundestag beschloss dennoch am 30. Mai 1968 die Ergänzung des Grundgesetzes durch die Notstandsverfassung. Die Notstandsgesetze traten am 28. Juni 1968 in Kraft.

Damit wurde auch der Einsatz der Bundeswehr bei inneren Unruhen genehmigt. Besonders umstritten war auch der Paragraph, der die Verletzung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses "zur Abwehr von drohenden Gefahren" erlaubte.

Das Band zwischen Gewerkschaften und Studentenbewegung zerbrach schnell wieder. Die APO zersplitterte nach dem Höhepunkt der Demonstrationen mehr und mehr, der SDS wurde 1970 aufgelöst, andere Linke gründeten die DKP.

Die Vorbehaltsrechte der Alliierten galten übrigens trotz der Notstandsgesetze weiter und endeten erst nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten 1990.