Vom Stumm- zum Tonfilm

Vom Stummfilm zum Tonfilm

Kinofilme waren zunächst immer Stummfilme. Es ist lustig, heute einen Stummfilm zu sehen, weil uns die Gesten und die Mimik arg übertrieben und unnatürlich vorkommen.

Das war aber notwendig, da ja alle Gefühle nur durch sie gezeigt werden konnten. Sollte etwas gesprochen werden, wurde der Text dazu eingeblendet. Außerdem gab es Zwischentitel, die eingeblendet wurden.

Die Vorführung wurde üblicherweise von Klaviermusik begleitet. Es gab auch eine Kino-Orgel, die speziell zur Begleitung von Stummfilmen entwickelt worden war.

Praktisch war ansonsten, dass man den Stummfilm überall verstehen konnte und keine Übersetzungen und Synchronisationen nötig waren.
 

Erster Tonfilm

Die Frage, wie man Töne und Bilder zusammen auf die Leinwand bekommen sollte, blieb lange ungelöst. Der erste Tonfilm überhaupt war "The Jazz Singers" aus den USA. In ihm wurden 1927 erstmals lippensynchron, also gleichzeitig in Bild und Ton, Worte gesprochen – wenn auch nur in einem kleinen Teil des Films.

Die Firmen Warner Bros. und Western Electric hatten ein Verfahren dafür entwickelt: das Vitaphone-System. Dafür wurde der Filmprojektor mit Schallplatten verbunden, die wiederum durch eine Nadel abgetastet wurden. Deshalb hieß es auch Nadeltonverfahren.
 

Das Lichttonverfahren aus Deutschland

Schon seit 1918 hatte man in Deutschland mit dem Lichtton experimentiert. Drei Techniker arbeiteten daran, sie hießen Joseph Engl, Joseph Masolle und Hans Vogt. Sie nannten ihr Verfahren Tri-Ergon – Werk der drei!

Bei diesem Lichttonverfahren tastet ein Lichtstrahl die Tonspur ab und wird mit dem laufenden Filmstreifen verbunden. Dadurch dass Ton und Bild auf einer gemeinsamen Filmspur waren, passten beide automatisch zusammen, waren also wirklich synchron.

1925 entschloss sich die UfA zur Zusammenarbeit und Tri-Ergon erhielt eine eigene Abteilung. Hier entstand dann der erste Kurzfilm mit Ton: "Das Mädchen mit den Schwefelhölzern". Leider versagte bei der Premiere der Ton und die Tonfilmpioniere mussten sich auslachen lassen…
 

Der Durchbruch mit der Tobis

Die UfA zog sich wieder aus dem Projekt zurück und das Nadeltonverfahren kam zur Anwendung – siehe oben. Das war aber viel unpraktischer und so konnte sich das Lichtton-Verfahren schließlich doch noch durchsetzen. Entscheidenden Anteil daran hatte die Tobis – Abkürzung für das Ton-Bild-Syndikat.

Darin schloss sich die Tonfilm-Industrie zusammen und sicherte sich die Patente. Auch der Konkurrenz aus den USA wollte man so geschlossen entgegen treten. Dort benutzte Warner Bros. ein Patent von Western Electric, eben Vitaphone. Die Tobis vermarktete die Tonfilm-Technik und produzierte auch selber Filme, wodurch sie zur Konkurrenz für die UfA wurde.
 

Der erste Tonfilm in Deutschland

Zunächst hatte es 1929 nur kleine Abschnitte mit Ton gegeben, zum Beispiel in der Operette "Ich küsse Ihre Hand, Madame", in dem der Sänger Richard Tauber mit dem Titelsong zu hören ist. Der Film war ansonsten ein Stummfilm.

Im gleichen Jahr erschien der bis dahin längste deutsche Tonfilm "Melodie der Welt". Dieser Dokumentarfilm war 40 Minuten lang. Und dann kam "Melodie des Herzens".

Als erster Tonfilm in Deutschland gilt "Melodie des Herzens". Er war der erste Spielfilm, der vollständig von der Ufa mit Ton gedreht wurde. Auch er ist von 1929. Nach und nach entstanden immer mehr Tonfilme.

Und nach und nach schafften die Filmproduzenten die notwendige neue Technik an, ebenso rüsteten die Kinos um.

1930 war der Durchbruch endgültig. Filme wie "Der blaue Engel" oder "Die drei von der Tankstelle" wurden zu den ersten Tonfilmklassikern.
 

Der Pariser Tonfilmfrieden

International herrschten jedoch immer noch große Streitigkeiten um die Patente auf den Tonfilm und um Lizenzverstöße, weil sowohl Tobis als auch Western Electric darauf bestanden, dass von ihrer Firma hergestellte Filme auch nur auf den Abspielgeräten der jeweiligen Firma vorgeführt werden durften…

Um diese Streitigkeiten endlich zu beenden, einigten sich die Firmen im Juli 1930 im "Pariser Tonfilmfrieden" darauf, den Weltmarkt unter sich aufzuteilen – und alle anderen noch bestehenden kleineren Firmen hatten das Nachsehen. Die Verwendung der Apparate der anderen Firma wurde gegen Lizenzzahlungen nun gestattet.

Western Electric erhielt die USA, Kanada, Australien, Indien und Russland, die Tobis erhielt neben Deutschland, Österreich und der Schweiz auch Skandinavien und die Balkanstaaten. Die übrigen Länder waren eine freie Zone.

Mehr zum Film der Weimarer Republik hier.