Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit
12.06.1964
Bilaterale Verträge der Ostblockstaaten
Alle Ostblockstaaten schlossen zwischen 1964 und 1972 miteinander Verträge, in denen sie sich gegenseitige Hilfeleistung zusicherten. Diese Verträge wurden immer zwischen zwei Seiten geschlossen, darum nennt man sie bilateral (bi = zwei, lateral = Seite).
Eine erste Generation solcher Verträge war schon nach 1943 geschlossen wurden, nun wurden insgesamt 20 neue Bündnisverträge unterzeichnet.
Der bilaterale Vertrag zwischen der DDR und der Sowjetunion
Der erste dieser Verträge war der zwischen der Sowjetunion und der DDR. Er wurde schon am 12. Juni 1964 geschlossen. Nikita Chruschtschow und Walter Ulbricht unterzeichneten den "Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit" in Moskau. Es war das erste bilaterale Abkommen der DDR mit einem Mitglied des Warschauer Pakts.
Die Drei-Staaten-Theorie
Der Vertrag war auf 20 Jahre befristet. In ihm wird von zwei souveränen deutschen Staaten ausgegangen, West-Berlin wurde als eigene politische Einheit betrachtet.
Diese "Drei-Staaten-Theorie" vertrat die Sowjetunion bereits seit 1958. Die alliierten Westmächte (USA, Frankreich, Großbritannien) und die Bundesrepublik lehnten sie jedoch ab.