Parlamentarischer Rat

01.09.1948

Die mittlerweile elf gewählten Länderparlamente in Westdeutschland entsandten am 1. September 1948  65 Abgeordnete der Länder. Der parlamentarische Rat sollte bei einer Tagung in Bonn über ein Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beraten. Dieses Grundgesetz sollte die Grundlage für die Ordnung und Verwaltung in Deutschland werden. 

Grundlage war ein Entwurf, den ein Ausschuss in der Zeit vom 10. bis 23. August 1948 in Herrenchiemsee erarbeitet hatte. Diesen sollte der Parlamentarische Rat im September 1948 als Grundlage nehmen.

Warum gab es keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz?

Der Parlamentarische Rat sollte 1948 eine Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland ausarbeiten. Allerdings bestand die Sorge, dass eine endgültige Verfassung die Spaltung der beiden deutschen Staaten vertiefen würde. So wollte man sich die Möglichkeit offen halten, doch irgendwann zu einer Verfassung für beide deutsche Staaten gemeinsam zu kommen. Deshalb entwarf der Parlamentarische Rat "nur" ein Grundgesetz und keine Verfassung.

Ziel war es, nach den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus, die Möglichkeiten eine Diktatur zu errichten, so gering wie möglich zu halten. Man wollte die Fehler vermeiden, die man in der Weimarer Republik begangen und deren Folgen Deutschland zu tragen hatte.