Der Reichstagsbrand 1933 und seine Folgen
27.02.1933
Wann war der Reichstagsbrand?
Welche Folgen hatte der Reichstagsbrand 1933?
Der Brand des Berliner Reichstages am 27. Februar 1933 und die darauf folgenden Verhaftungen waren deshalb so einschneidend, weil sie das Ende der parlamentarischen Demokratie in Deutschland bedeuteten. Hitler beseitigte die wichtigsten demokratischen Grundrechte, wie sie während der Weimarer Republik erlassen wurden. Es war der Beginn eines Staates ohne garantierte Grundrechte für die Menschen.
Die Nationalsozialisten verwiesen in der Folge auf die Gefahr, die durch Kommunisten drohen würde. So erließ der Reichspräsident Hindenburg auf das Drängen Hitlers einen Erlass, der die Presse- und Versammlungsfreiheit einschränkte: Die Reichstagsbrandverordnung oder auch Notverordnung 1933.
Reichstagsbrand 1933 und Reichstagsbrandverordnung 1933
Man kann sagen, der Reichstagsbrand war einer der bedeutendsten, wenn nicht gar der bedeutendste Kriminalfall in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Bis heute ist er nicht aufklärt. Die Schuld am Reichstagsbrand schob Hitler den Kommunisten zu. Als Täter wurde Marinus von der Lubbe verhaftet, ein Holländer, der einmal der Kommunistischen Partei angehört hatte. Er wurde später auch hingerichtet. Die Folge des Reichstagesbrandes war die "Reichstagsbrandverordnung".
Notverordnung vom 28. Februar 1933
Die Notverordnung "Zum Schutz von Volk und Staat", durch die quasi der Ausnahmezustand verhängt wurde, zog man schon am nächsten Tag - am 28. Februar 1933 - aus der Schublade. Dadurch wurde klar, den Nationalsozialisten kam das gerade recht. Diese so genannte Reichtagsbrandverordnung - sie war übrigens auf Grundlage des Paragraphen 48 der Weimarer Verfassung möglich - hatte die Folge, dass vor allem poitische Gegner leichter auszusschalten waren. Auf dem Weg in einen totalitären Staat war diese sehr wichtig.