Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Was besagt das Vorratsdatenspeicherungsgesetz?
So genannte Telekommunikationsdienste, also Anbieter von Festnetzen oder Mobilfunk, wurden verpflichtet, alle wichtigen Daten der Nutzer*innen über einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern.
Warum sollten die Daten gespeichert werden?
Hierbei ging es in erster Linie darum, Straftäter besser verfolgen zu können. Wenn die Daten gespeichert werden, sind diese vielleicht leichter zu überführen. So jedenfalls dachten alle, die die Polizei und Ermittler unterstützen wollten. Das Problem war jedoch, dass nicht nur Daten von Verbrechern gespeichert wurden, sondern auch die Daten von allen anderen. Und hiergegen wurde eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Diese Beschwerde kippte am Ende das Gesetz. Doch es sollte einen weiteren Anlauf geben. 2015 gab es neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Die Daten zum Speichern
Erst einmal die Rufnummer, dann die Zeit, wann das Telefonat begonnen hat und wann es genau endete. Wird über das Internet telefoniert, wird die so genannte IP-Adresse und die Benutzerkennung des jeweiligen Apparates gespeichert. Auch Anrufe, die gar nicht angenommen wurden, sollten festgehalten werden.
Was sollte “auf Vorrat” gespeichert werden?
So sollte gespeichert werden, wer wann mit wem telefonierte und welche Internetseiten aufgerufen wurden. Telefon- und Internetanbieter sollen bis zu 10 Wochen Daten auf Vorrat speichern. Daher kommt auch der Begriff. Nicht enthalten waren die Daten von so genannten Messengerdiensten wie WhatsApp oder Telegram. Die Handydaten sollten allerdings gespeichert werden, auch hier wieder Telefonnummer, Uhrzeit und der jeweilige Standort.
Auch Internetdaten zählten zur Vorratsdatenspeicherung dazu
Dazu kamen die Daten im Internet. Wenn du jetzt auf dem Server deiner Schule für die Hausaufgaben recherchierst, ist das kein Problem. Kann ja jeder wissen. Aber manchmal soll es eben nicht jeder wissen. Auch damit wollte man am Ende Verbrechen bekämpfen. Und im Internet tummeln sich genügend Leute, die gegen Gesetze verstoßen oder die sich übers Internet unterhalten. Dem wollte man letztlich einen Riegel vorschieben.
Was darf nicht gespeichert werden?
E-Mails dürfen nicht gespeichert werden und auch das Surfverhalten von Personen nicht. Inhalte dürfen also nicht gespeichert werden.
Wann müssen die Anbieter die Daten rausrücken?
Nur bei besonders schlimmen Straftaten wie bei Mord oder bei Terroranschlägen zum Beispiel. Und ein Richter muss zuvor seine Zustimmung erteilen. Damit sollten Straftaten und auch Terrorismus bekämpft werden. Doch haben Untersuchungen bewiesen, dass damit wenige Verbrechen verhindert oder aufgeklärt werden. Nur in Einzelfällen kann die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich bei der Verbrechensbekämpfung helfen.
Blick zurück
Das Gesetz zur so genannten Vorratsdatenspeicherung wurde im November 2007 von der Koalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedet. Doch es kam zu einer Verfassungsbeschwerde.
Blick voraus
So sollte eigentlich ab dem 1. Juli 2017 die Vorratsdatenspeicherung - wie hier beschrieben - in Kraft treten. Doch kurz zuvor erklärte die Bundesnetzagentur, dass man die Speicherung erst einmal aussetzt. So gibt es bis heute [Stand 2023] keine Vorratsdatenspeicherung, wie sie ursprünglich geplant war. Es bleibt abzuwarten, wie die Geschichte mit der Vorratsdatenspeicherung weitergehen wird.