Arierparagraph
Arierparagraph Definition
Der so genannte "Arierparagraph" war Teil des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums", das Hitler am 7. April 1933 erlassen hatte und das zunächst politisch unliebsame Beamte aus dem Staatsdienst entfernen sollte.
Juden sollten aus der Gesellschaft "entfernt" werden
Gleichzeitig diente es dazu, Jüdinnen und Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben "zu entfernen", was nichts anderes bedeutete als sie "rauszuwerfen". So verloren nach den Beamten die Ärzte schon kurz darauf am 22. April 1933 ihre Kassenzulassung. Sie konnten ihren Beruf nicht mehr ausüben bzw. kein Geld mehr verdienen.
Ebenfalls im April gab es ein "Gesetz gegen die Überfüllung der deutschen Schulen und Hochschulen". Dieses Gesetz sollte die Juden von der Bildung komplett fern halten und war der Beginn, sie völlig aus der Gesellschaft auszustoßen. Seit September 1933 durften Jüdinnen und Juden nicht mehr am Theater, im Literaturbetrieb, wie den Verlagen, und an Rundfunkanstalten arbeiten und einen Monat später erfolgte der Ausschluss bei der Presse durch das so genannte "Schriftleitergesetz".
"Vorauseilender Gehorsam": Ausschluss der Juden schon vor Erlass des Arierparagraphen
Viele Vereine orientierten sich am "Arierparagraphen", übrigens auch schon zu einem Zeitpunkt, als dies noch nicht einmal gesetzlich vorgeschrieben war. Man nennt dies auch "vorauseilenden Gehorsam". Schon im September 1933 nahm der Deutsche Automobilclub keine Mitglieder jüdischen Glaubens mehr auf. Juden durften nicht mehr bei der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen, nicht mehr in Gesangsvereinen singen oder in Turnvereinen turnen. Alles, was Freizeit und Leben ausmachte, war den Juden nicht mehr zugänglich, vom Staat verboten oder von der Gesellschaft unmöglich gemacht. Viele beeilten sich, "alles richtig zu machen" - im Sinne der Nationalsozialisten.