Urteil des Bundesgerichtshofs zu Streikbrechern

06.04.1993

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt. Beamte als Streikbrecher einzusetzen, widerspricht der Verfassung, wenn es sich um einen rechtmäßigen Streik handelt.