Urteil des Bundesgerichtshofs zu Streikbrechern
06.04.1993
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt. Beamte als Streikbrecher einzusetzen, widerspricht der Verfassung, wenn es sich um einen rechtmäßigen Streik handelt.