Einsicht in die Stasi-Akten
03.01.1992
Seit dem 2. Januar erhalten alle, die es wünschen, Einsicht in die so genannten Stasi-Akten. Das Stasi-Unterlagengesetz, das schon wenige Tage zuvor, in Kraft getreten war, erlaubte jetzt die Akteneinsicht. Zuständig war zu diesem Zeitpunkt die so genannte Gauck-Behörde, die von Joachim Gauck geführt wurde. Eigentlich hieß diese Behörde Stasi-Unterlagenbehörde, wurde allerdings nach diesem Mann benannt.