Grundlagenvertrag mit der BRD
21.12.1972
Grundlagenvertrag 1972 - eine Zusammenfassung
Am 21. Dezember 1972 wurde der "Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" unterzeichnet. Dieser Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR trat im Juni 1973 in Kraft.
Wer führte die Verhandlungen?
Für die DDR führte Michael Kohl, seit 1968 Staatssekretär für westdeutsche Aufgaben, die Verhandlungen, für die Bundesrepublik Egon Bahr, der Bundesminister für besondere Aufgaben.
Das Ergebnis
Nach zähen Verhandlungen kam man schließlich doch zu einem Ergebnis. In den zehn Artikeln des Vertrages vereinbarte man zum Beispiel gutnachbarschaftliche Beziehungen, bekannte sich zu den Grundsätzen der Vereinten Nationen und verpflichtete sich, die gegenseitigen Grenzen zu achten.
Es sollte in Zukunft außerdem "Ständige Vertretungen" des jeweils anderen Staates geben. Diese nahmen im Mai 1974 ihre Arbeit auf.
Für die DDR bedeutete der Vertrag die lang ersehnte Anerkennung als Staat durch den Westen. Allerdings blieb für die Bundesrepublik das Ziel der deutschen Wiedervereinigung bestehen, wie sie in einem "Brief zur deutschen Einheit" deutlich machte.
Siehe auch: Grundlagenvertrag mit der DDR