Anwerbeabkommen mit Jugoslawien

12.10.1968

Letztes Anwerbeabkommen 1968

Nach den Anwerbeabkommen für Gastarbeiter mit Italien (1955), Spanien (1960), Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964) und Tunesien (1965) folgte 1968 das letzte der Abkommen mit Jugoslawien. Damit wurde nun auch Jugoslawen ein Aufenthalt in der Bundesrepublik gestattet, wenn sie hier einen Arbeitsvertrag unterschrieben.

Der wirtschaftliche Abschwung 1966/67 führte zu einem generellen Rückgang der Anwerbung. 1973 kam es dann mit der Ölkrise zu einem völligen Anwerbestopp.