Familiengesetzbuch der DDR
20.12.1965
Familie in der DDR
Im Dezember 1965 verabschiedete die Volkskammer das neue Familiengesetzbuch. Es regelte alles, was die Familie in der DDR betraf.
Die Familie in der sozialistischen Gesellschaft
Wie schon im Schulgesetz, wo Erziehung und Bildung in den Dienst des Sozialismus gestellt wurden, so erhielt nun auch die Familie ihren Platz zugewiesen.
Lang ausgeführte "Grundsätze" erklären zum Beispiel, dass die Familie in der DDR die kleinste Zelle in der sozialistischen Gesellschaft sei und welchen Platz sie dort einzunehmen habe. Auch die "Grundsätze der elterlichen Erziehung" zielten darauf ab, die Kinder im Sinne des Sozialismus zu erziehen.
Vergleich mit der Bundesrepublik
Das Familiengesetzbuch enthielt einige Gesetzesänderungen, die in der Bundesrepublik erst viel später und teilweise heftig umstritten in Kraft traten. So wurden beispielsweise eheliche Kinder den unehelichen Kindern rechtlich gleichgestellt (Bundesrepublik 1969). Bei Scheidungen wurde das Schuldprinzip abgeschafft.
Da die Berufstätigkeit der Frau - anders als im Westen - als Selbstverständlichkeit galt, wurden keine Regeln zu einem Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung festgelegt. Das eigene Einkommen der Frauen erleichterte jedoch auch den Entschluss zu einer Scheidung, was sich in den Scheidungszahlen niederschlug.