Abschluss der Kollektivierung der Landwirtschaft
31.05.1960
Kollektivierung der Landwirtschaft
Auf der II. Parteikonferenz hatte die SED 1952 die Kollektivierung der Landwirtschaft beschlossen. Diese "Vergesellschaftung" gehört zu den Grundzügen des Sozialismus. Kollektivierung bedeutet einen organisierten Zusammenschluss.
Bauernhöfe sollten sich zu sogenannten LPG zusammenschließen: den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Bisherige private Betriebe wurden also durch staatliche Organisation zu Großbetrieben zusammengeschlossen. Mehrere Bauernhöfe wurden eine LPG.
Unter Zwang zur LPG
Ende der 1950er Jahre wurde vermehrt Druck auf die Bauern ausgeübt, sich einer LPG anzuschließen. So wurden sie z. B. bei der Ausleihe von Landmaschinen benachteiligt. Es gab nämlich die "Maschinen-Traktoren-Stationen", an denen sich die Bauern solche Arbeitsmaschinen ausleihen konnten. Diese Maschinen waren Staatseigentum.
Für viele Bauern: Ausweglosigkeit
Viele Bauern entzogen sich jedoch der Kollektivierung - entweder durch Flucht oder durch Suizid. Ihre Höfe, oft seit Generationen in Familienbesitz, wollten sie nicht dem Staat überlassen.
Der Abschluss der Kollektivierung der Landwirtschaft
Im Mai 1960 erklärte man die Kollektivierung der Landwirtschaft für abgeschlossen. Es gab nun mehr als 19.000 LPGs, die zusammen 84 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche bewirtschafteten.
Das übrige Land wurde weiterhin von Privatbauern bewirtschaftet. Diese mussten jedoch viele Nachteile hinnehmen.