Görlitzer Abkommen

07.07.1950

Görlitzer Vertrag zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze

Am 7. Juli 1950 trafen die DDR und Polen das Görlitzer Abkommen. Darin wurde die Oder-Neiße-Grenze als endgültige deutsch-polnische Grenze bestätigt und anerkannt. Das Görlitzer Abkommen war also ein Grenzvertrag. Er wird manchmal auch als Görlitzer Vertrag bezeichnet.
 

Hintergrund des Görlitzer Abkommens

Der Grenzverlauf zwischen Deutschland und Polen war nach dem Zweiten Weltkrieg von den Siegermächten (den Alliierten) festgelegt worden (Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945). Damit hatte Deutschland ein Gebiet verloren, das bis 1937 zu seinem Staat gehört hatte.

Allerdings wurden die deutschen Gebiete östlich dieser Oder-Neiße-Linie nach diesen Bestimmungen nur der Verwaltung des polnischen Staates unterstellt. Erst ein Friedensvertrag sollte den endgültigen Grenzverlauf festlegen.
 

Görlitzer Abkommen

Die neue Grenzlinie war von der DDR zunächst abgelehnt worden. Dann aber gab sie unter Druck der Sowjetunion nach. Schon im Juni 1950 hatte man sich bei einem Treffen auf die Anerkennung der Grenze geeinigt.

Am 6. Juli 1950 unterschrieben dann in Görlitz die Staatspräsidenten Wilhelm Pieck für die DDR und Boleslaw Bierut für Polen das Görlitzer Abkommen.

Die DDR akzeptierte darin die Teilung mehrerer Grenzstädte (wie z. B. Frankfurt an der Oder) und den Verlust von Stettin und Swinemünde an Polen. In der DDR sprach man offiziell von der "Oder-Neiße-Friedensgrenze".
 

Anerkennung durch die Bundesrepublik erst 1970

In der Bundesrepublik war die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie lange ein Streitthema. Erst im Warschauer Vertrag von 1970 erkannte sie unter der Regierung von Willy Brandt die Grenze an, was auch zu diesem Zeitpunkt noch umstritten war und von konservativen Politikern abgelehnt wurde.

Die Anerkennung geschah außerdem vorbehaltlich einer Änderung im Rahmen einer neuen Friedensregelung. Erst mit der deutschen Einheit wurde die Grenze 1990 endgültig bestätigt.