Umsetzung des Staatsangehörigkeitsrechts
01.01.2000
Schon am 15. Juli 1999 gab es eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, das zum 1. Januar 2000 Geltung erhielt. Was bedeutete dies nun?
Bis zu diesem Zeitpunkt galt das so genannte Abstammungsprinzip. Dafür findest du manchmal auch die Bezeichnung "Ius sanguinis". Übersetzt heißt dies "Recht des Blutes". Ein in Deutschland geborenes Kind erhielt automatisch die Staatsbürgerschaft seiner Eltern (oder eines Elternteils). Stammt also die Mutter aus der Türkei, aus Albanien oder aus Frankreich, erhielt das Kind einen Pass aus dem jeweiligen Land, auch wenn es in Deutschland geboren wurde.
Nach diesem neuen Recht konnten nun Kinder von Eltern nichtdeutscher Herkunft die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren. Das "Ius sanguinis" wurde vom "Ius soli" abgelöst. Dies bezeichnet man auch als Geburtsortsprinzip. Konkret heißt das, dass ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt den Aufenthalt in Deutschland haben und gleichzeitig ein unbefristetes Aufenthaltsrechts besitzen muss. In der Folge können die Kinder, die in Deutschland geboren werden, dann beide Staatsangehörigkeiten besitzen, also die der Eltern und die deutsche.
Bis zum Jahr 2014 mussten sich Kinder dann entscheiden, wenn sie mit 18 Jahren volljährig wurden, welche Staatsangehörigkeit sie haben wollten. Es gab dann auch weitere Änderungen. Die Regelungen um die deutsche Staatsangehörigkeit werden immer wieder diskutiert. Vor allem die Frage, ob man nun zwei oder nur eine Staatsbürgerschaft haben darf.