Das Stasiunterlagengesetzt wird verabschiedet
03.11.1991
Das Stasiunterlagengesetz ermöglicht den Bundesbürger*innen, Einsicht in die so genannten Stasi-Akten zu erlangen. Am 14. November wurde dieses Gesetz verabschiedet. Die Stasi war der Geheimdienst der DDR und zuständig sowohl für das Inland (also die DDR) als auch für das Ausland.
Dieses Gesetz trat am 29. Dezember in Kraft.