Das Ländereinführungsgesetz
22.07.1990
Das Ländereinführungsgesetz wurde beschlossen
Im Jahr 1952 gab es in der DDR eine so genannte Verwaltungsreform. Hierbei wurden die fünf bisherigen Länder Mecklenburg, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen aufgelöst und das Land von der Hauptstadt Berlin aus zentral regiert. Diese Länder wurden mit diesem Gesetz wieder eingeführt, deshalb heißt es "Ländereinführungsgesetz". Genau genommen müsste es ja "Länderwiedereinführungsgesetz" heißen, da die Länder ja wieder eingeführt wurden. Es gab sie ja schon einmal.
Das Gesetz, das die Neugründung der fünf neuen Länder als Gliedstaaten des Bundes vorbereitete, sollte ursprünglich am 14. Oktober 1990 in Kraft treten. Im Einigungsvertrag wurde jedoch festgelegt, diesen Termin auf den 3. Oktober vorzuziehen.