Abschaffung der Todesstrafe in der DDR
17.07.1987
Todesstrafe in der DDR
Am 17. Juli 1987 gab der Staatsrat der DDR die Abschaffung der Todesstrafe bekannt. 166 Personen waren seit der Gründung der DDR zum Tode verurteilt worden.
Hinrichtungen in der DDR
Eine Zentrale Hinrichtungsstätte befand sich ab 1952 in Dresden, dann ab 1960 in Leipzig. Bis 1968 erfolgten die Hinrichtungen mit dem Fallbeil, danach durch Erschießen mit einem unerwarteten Nahschuss.
Vor allem Kriegs- und Schwerverbrecher sowie Spione wurden zum Tode verurteilt. Eine Vielzahl von Straftaten wurde in der DDR mit dem Tode bestraft. Auch Aufständische des 17. Juni 1953 wurden zum Tode verurteilt.
Der letzte zum Tode Verurteilte war Werner Teske, der 1981 wegen Spionage und Fahnenflucht hingerichtet worden war. Er wurde wie viele vor ihm anonym eingeäschert.
Die Begründung der Abschaffung der Todesstrafe
Offiziell begründet wurde die Abschaffung der Todesstrafe in der DDR damit, dass Nazi- und Kriegsverbrechen in der Vergangenheit konsequent bestraft worden seien und nun eine stabile soziale Lage herrsche.
Die "historischen Erfordernisse" für die Todesstrafe seien nun entfallen. Viele Bürger waren überrascht, denn die Urteile wurden stets unter großer Geheimhaltung verkündet und vollstreckt.
Guter Wille vor dem Staatsbesuch
Tatsächlich aber ging es Honecker darum, vor seinem Staatsbesuch in der Bundesrepublik im September seinen guten Willen zu zeigen und zu bekunden, dass die DDR sich an völkerrechtlichen Vereinbarungen orientierte. Wirtschaftlich war die DDR schließlich auf Hilfe aus dem Westen angewiesen.
Darum war es auch schnell gegangen mit der Verkündung durch den Staatsrat. Die Volkskammer stimmte erst im Dezember zu und erst dann fand die Abschaffung der Todesstrafe auch Eingang ins Strafgesetzbuch.
In der Bundesrepublik war die Todesstrafe schon 1949 abgeschafft worden.