Neue Verfassung der DDR
09.04.1968
DDR-Verfassung 1968
Die erste Verfassung der DDR war mit der Staatsgründung 1949 in Kraft getreten. Sie trug freiheitlich-demokratische Züge und beruhte in vielen Dingen auf der Weimarer Verfassung. 1968 folgte nun eine zweite DDR-Verfassung.
Anpassung der Verfassung der DDR an die Gegebenheiten
Die Verfassung der DDR sollte nun der veränderten politischen Wirklichkeit angepasst werden. Man passte das Staatsrecht also an die Gegebenheiten an, um diese damit rechtens zu machen (zu legalisieren). Die SED sicherte sich ihren staatlichen Führungsanspruch und zementierte ihre Herrschaft.
Volksabstimmung
Per Volksabstimmung wurde der Entwurf für die neue Verfassung am 6. April 1968 bestätigt. Es war der einzige Volksentscheid in der Geschichte der DDR - die neue Verfassung ließ keine Volksentscheide mehr zu.
Die offizielle Wahlbeteiligung betrug 98,05 Prozent, mit "Ja" stimmten 94,49 Prozent. Am 9. April 1968 trat die neue Verfassung dann in Kraft.
108 Artikel in der Verfassung von 1968
Ausdrücklich erhielt die neue Verfassung die Bezeichnung "sozialistisch". Sie enthielt 108 Artikel. Einige davon gaben nach außen Rechtsstaatlichkeit vor, z. B. die Garantie von Pressefreiheit oder Gewissens- und Glaubensfreiheit, die es tatsächlich jedoch nicht gab.