Hamburger Abkommen
28.10.1964
Neue Regelungen im Schulwesen 1964
Auf der Kultusministerkonferenz treffen sich die Kultusminister der einzelnen Bundesländer, um alles zu besprechen, was für die gesamte Bundesrepublik im Hinblick auf Kultur und Bildung wichtig ist. 1964 beschloss diese Konferenz eine Vereinheitlichung des Schulwesens. Die Regelungen waren nämlich sehr unterschiedlich in den einzelnen Ländern. Das Hamburger Abkommen ersetzte das Düsseldorfer Abkommen von 1955.
Grundschule statt Volksschule
So wurden die Bezeichnungen für die Schulen vereinheitlicht. Alle Schüler besuchen zunächst eine Grundschule, danach folgen Hauptschule, Realschule oder Gymnasium. Das Wort Volksschule entfiel damit, außer wenn Grund- und Hauptschule in einer Schule angeboten wurden.
Die Hauptschule endete nach dem 9. Schuljahr, ein 10. Schuljahr konnte freiwillig absolviert werden und führte zum "qualifizierten Hauptschulabschluss". Alle Schulen, die zum Abitur führen, hießen nun Gymnasium. Damit fielen die Bezeichnungen Realgymnasium und Oberrealschule (siehe dazu: Schule in der Weimarer Republik) weg.
Kurzschuljahre
Der Schuljahresbeginn wurde einheitlich auf den Sommer gelegt. Bis dahin fing das Schuljahr in den meisten Bundesländern Ostern an. Die einzelnen Bundesländer stellten bis 1967 ihre Schuljahre um, indem sie Kurzschuljahre oder Langschuljahre einführten.
Geregelt wurde auch die Fremdsprachenfolge und dass die erste Fremdsprache ab dem fünften Jahrgang begonnen werden sollte, die zweite an Gymnasien im siebten Jahrgang.