Einrichtung des Volksgerichtshofes
24.04.1934
Der Volksgerichtshof wurde nach dem Reichstagsbrandprozess eingerichtet. Der Volksgerichtshof hatte die Aufgabe, schweren politischen Straftaten nachzugehen und den politischen Widerstand auszuschalten. Im Prozess gegen den angeblichen Attentäter Marinus van der Lubbe war dieser zwar zum Tode verurteilt worden, mehrere Mitangeklagte wurden allerdings freigesprochen. Dies ging Hitler nicht weit genug und er forderte Gerichte, die er noch besser lenken konnte. So wurde im April 1934 der Volksgerichtshof eingerichtet, der vor allem politische Straftaten aburteilen sollten und dies im Sinne der Nationalsozialisten.
Nur wenige Richter waren Berufsrichter
Die Straftaten, die vor den Volkgerichtshof kamen, waren Landes- sowie Hochverrat, Spionage, Beschädigung von Eigentum der Wehrmacht und einiges mehr. Nur zwölf von 30 Richtern waren Berufsrichter, also Richter, die ihr Amt auch gelernt hatten, der Rest bestand aus fanatischen Anhängern der nationalsozialistischen Idee. Dementsprechend fielen auch die Urteile des Volksgerichtshofes aus.
Hitler persönlich ernannte die Mitglieder des Volksgerichtshofes
Dazu kam, dass Hitler selbst die Mitglieder ernannte. Somit war auch die Justiz gleichgeschaltet, aber wieder mit einem Trick. Man löste die ursprünglichen Institutionen nicht auf, sondern beraubte sie ihrer Befugnisse, ihres Einflusses, ihrer Macht. Die alte Justiz bestand noch, so wurde immer behauptet.
Zunächst war der Volksgerichtshof ein Sondergericht und wurde später (1936) zu einem so genannten ordentlichen Gericht, also einem Gericht, dass sich um Strafangelegenheiten oder auch um zivile Streitigkeiten kümmerte.