Verbot der Sonntagsarbeit
01.06.1891
Die Sonntagsarbeit wurde verboten
Eine wichtige Neuerung aus dem Jahr 1891 war das Verbot der Sonntagsarbeit. Kinder unter 14 Jahren, die ja eigentlich zur Schule gehen mussten, wurde jegliche Fabrikarbeit untersagt. Ebenso wurden die Arbeitszeiten von Frauen und Jugendlichen neu geregelt.
So wurde die Arbeitszeit für Frauen auf elf Stunden begrenzt und die Nachtarbeit verboten. Der Mutterschutz betrug sechs statt drei Wochen. Ein Betriebsgefahrenschutzgesetz sollte die Arbeiter stärker schützen und die Gewerbeaufsicht sollte Kontrollen durchführen. Allerdings wurden diese Gesetze nicht weiterentwickelt.
Die Wirklichkeit sah meist anders aus und viele Arbeiter wagten es nicht, sich zu wehren, wenn die Gesetze nicht eingehalten wurden. Die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, war oft sehr groß. Die Gesetzesvorlage wurde im Reichstag angenommen, allerdings ging diese den Sozialdemokraten nicht weit genug, sie stimmten dagegen.