Praxisgebühr

Ab wann gab es die Praxisgebühr?

Seit Beginn des Jahres 2004 mussten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung die sog "Praxisgebühr" zahlen. Pro Quartal (ein Jahr teilt sich in 4 Quartale, die immer drei Monate umfassen), fielen hierbei € 10,- an. Praxisgebühren entstanden nur beim ersten Arztbesuch. Beim zweiten mussten die Patient*innen den Nachweis erbringen, die Gebühr schon einmal gezahlt zu haben. Für dieses Quartal konnten dann auch mehrere Ärzt*innen besucht werden, ohne dass die Praxisgebühren noch einmal anfielen. Dafür erhielt man eine Quittung, die man aufheben musste. Beim nächsten Arztbesuch war diese Quittung vorzuzeigen. Auch wenn der Hausarzt einen Facharzt überwies, wurde die Gebühr nicht zum zweiten Mal fällig. Die Praxisgebühren wurden für Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Psychotherapeut*innen fällig, auch bei Notfalleinsätzen, wenn ein Krankenwagen kommen musste.

Die rot-grüne Regierung hatte das Gesetz eingebracht und die Idee hatte die damalige Gesundheitsministerin, die Ulla Schmidt hieß und der SPD angehörte.

Wann wurde die Praxisgebühr wieder abgeschafft?

Diese Regelung war von 2004 bis 2012 gültig. Zum 1. Januar 2013 musste dann keine Praxisgebühr mehr entrichtet werden. Wer jedes Quartal zum Arzt gegangen war und dies über 9 Jahr lang, hatte einiges an Praxisgebühren zu zahlen. Falls die Patient*innen auch noch einmal regelmäßig den Zahnarzt aufgesucht hatten, kam noch einmal Geld dazu. In der Summe waren das € 450,- Gut, die hat natürlich nicht jeder gezahlt, weil ja nicht jeder einmal pro Quartal zum Arzt geht, aber theoretisch wäre ein Betrag in dieser Höhe angefallen.

Warum wurde die Praxisgebühr überhaupt eingeführt?

Die Idee dahinter bestand darin, dass Leute nur dann zum Arzt gehen würden, wenn dies auch wirklich nötig war. Denn € 10,- würde ja keiner zahlen wollen, falls er nur mal so zum Spaß eine Ärztin aufsuchte. So hoffte man, die wirklich Kranken besser versorgen zu können. Auch wenn die Idee vielleicht gar nicht falsch war, Wirkung zeigte die Gebühr am Ende nicht. So haben Wissenschaftlicher ausgerechnet, dass in Deutschland jeder im Jahr 2004 16 mal einen Arzt oder eine Ärztin aufgesucht hatte. Nach Einführung der Praxisgebühr - im Jahr 2010 - waren es 18 mal, also nicht weniger, sondern sogar mehr. Allerdings natürlich im Durchschnitt.

Wer hatte den Nutzen von der Praxisgebühr?

Die Krankenkassen, denn diese bekamen ja am Ende das Geld aus der Praxisgebühr. So spülte diesen die Praxisgebühr sehr viel Geld in die Kasse. Die Einnahmen waren hoch. Allerdings ging es den Krankenkassen schon vor der Einführung der Praxisgebühr gar nicht so schlecht. Die Ärzt*innen hatten einen Mehraufwand, mussten Quittungen ausstellen, verwalten und kontrollieren. Gegen manche Patient`*innen musste sogar ein Mahnverfahren eingeleitet werden, wenn sie die Gebühr nicht zahlten. Auch dies war ein Aufwand.

War die Praxisgebühr ein Erfolg?

Nein, war sie nicht. Sonst hätte man die Gebühr auch nicht zum 1.1.2013 wieder eingestellt. Am Ende feierten sich alle Parteien, weil sie die Gebühr wieder abgeschafft hatten. Die SPD hatte wohl vergessen, dass sie die Gebühr eigentlich eingeführt hatte. Allerdings sagten die Politker*innen aus der SPD, dass ohne die Einführung noch schlimmere Kosten entstanden wären. Solche Pläne lagen in den Schubladen von CDU und FDP. Übrigens fiel die Abstimmung im Bundestag einstimmig für die Abschaffung aus. Dies ist sehr besonders in der Geschichte des Bundestages.