Abtreibungsrecht
Änderung des Abtreibungsrechts in den 90er Jahren
Abtreibung Definition - Was ist eigentlich Abtreibung?
Schon hier beginnt der Streit, denn selbst die Definition von Abtreibung wird unterschiedlich festgelegt und kann sich durchaus unterscheiden. Abtreibung ist der Abbruch einer Schwangerschaft. Das bedeutet, dass eine Schwangerschaft vorzeitig beendet wird. Bei diesem Abbruch wird der Embryo entfernt, indem der Mensch eingreift. Das ist der Unterschied zu einem "Abort". Bei einem Abort handelt es sich um einen natürlichen Abgang des Kindes. Das heißt, die Mutter verliert das Kind ungewollt. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Oft ist es so, dass das Baby nicht überlebensfähig wäre, weil es krank ist. Die Folge davon ist ein Abort.
Selbstbestimmungsrecht der Frau gegen Überlebensrecht des Kindes
Das Thema Abtreibung ist schon immer heftig umstritten gewesen. Denn hier treffen zwei wichtige Rechte aufeinander. Das Selbstbestimmungsrecht einer Frau und das Lebensrecht eines Kindes. Je nach zeitlichen, kulturellem oder religiösem Hintergrund regelte man die Frage nach Abtreibungen sehr unterschiedlich. Das ist übrigens noch heute so. Ein Wandel der gesellschaftlichen Vorstellungen hatte oft auch einen Wandel beim Thema Abtreibung zur Folge. So gibt es auch heute noch Länder, die Abtreibung immer unter Strafe stellen, andere erlauben die Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen und andere setzen bestimmte Fristen. Entscheidend war hier schon immer die Frage, wann nun von einem Kind, d.h. von einem Menschen, zu sprechen ist. Da gab es unterschiedliche Meinungen. Und die Frage, ob ein Staat die Aufgabe hätte, das Leben schon im Mutterleib zu schützen, tauchte ebenso auf.
§ 218 - was bedeutete dies?
Bis in die 1970er Jahre war eine Abtreibung in Deutschland unter Strafe gestellt. So drohte den Frauen, die eine Abtreibung durchführten, Strafe und Gefängnis. Seit 1871, also seit mehr als 150 Jahren, stand der Schwangerschaftsabbruch schon unter Strafe. Und geregelt wurde dies in dem Paragraphen (§) 218. Dieser Paragraph sollte reformiert, also geändert werden, dafür gingen die Frauen auf die Straße.
Wir schauen aber nach Deutschland: Abtreibungsrecht in Deutschland
Einen wichtigen Einschnitt zum Thema Abtreibungsrecht und der damit einhergehenden Fristenlösung gab es in den 70er Jahren. So konnten Frauen in der Bundesrepublik ab Mitte der 70er Jahre unter bestimmten Voraussetzungen abtreiben, ohne dass sie bestraft wurden. In der DDR sah das damals noch anders aus. Hier wurde das Entscheidungsrecht der Frauen weniger eingeschränkt. Das Ergebnis der Diskussion in den 70er Jahren sah so aus, dass ein Abbruch der Schwangerschaft bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei sein sollte.
Verschiedene Indikationen
Dies sollten allerdings Ausnahmen sein. Denn die Schwangeren sollten sich verpflichtend beraten lassen. Dabei sollte eine medizinische, ethische oder soziale Notlage festgestellt werden. Die Person, die die Schwangere berät, darf allerdings nicht dieselbe sein, die dann den Abbruch vornimmt. Ein weiterer Grund kann die Lebensgefahr für die Mutter sein oder eine schwere Gefährdung der Mutter. Dies nennt man "medizinische Indikation". Es liegt also ein medizinischer Grund für den Eingriff vor. Ebenso ein kriminolologscher Grund, das bedeutet, dass die Frau Opfer eines Verbrechens wurde wie einer Vergewaltigung. Das Ganze war dann die so genannte Fristenlösung mit Beratungspflicht.
Neuregelung im Jahr 1993
Im Jahr 1993 kam es wieder zu Reformen, hatte ja zu diesem Zeitpunkt die Wiedervereinigung stattgefunden. Nach Hin und Her gab es 1995 eine neue Regelung, die besagte, dass Abtreibung immer rechswidrig sei, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen nicht unter Strafe gestellt wird. Vorausgesetzt es gibt eine Beratung.