VEB - Volkseigener Betrieb

Was ist ein VEB?

Ein VEB war in der DDR ein volkseigener Betrieb. Der Betrieb gehörte also dem "Volk", d.h. dem Staat. Schon bald nach Ende des Zweiten Weltkriegs hatte man in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) mit der Enteignung und Verstaatlichung der Betriebe begonnen. Dieses geschah nach dem Vorbild der Sowjetunion, wo diese Maßnahmen nach der Oktoberrevolution 1917 durchgeführt worden waren.
 

Grundlage für die Verstaatlichung: der Marxismus-Leninismus

In der von Karl Marx und Friedrich Engels verfassten Lehre des Kommunismus, die den sozialistischen Staaten ihren Hintergrund bot, sollten Fabriken eben nicht einzelnen Privatpersonen gehören, sondern denen, die in ihr arbeiteten: den Arbeitern.

Dadurch konnte nach Marx dann die "Entfremdung" der Arbeiter von ihrem Tun beendet werden. Die Arbeiterschaft, das "Proletariat", sollte also die Herrschaft übernehmen. Marx nannte das die "Diktatur des Proletariats". Seine Lehre wird auch Marxismus genannt, abgewandelt und ergänzt durch Lenin auch Marxismus-Leninismus. Mehr dazu unter: Was ist Sozialismus?
 

Volkseigener Betrieb - VEB in der DDR

Um die bisher als Privatunternehmen geführten Betriebe in Volkseigentum zu überführen, wurde den Eigentümern also ihr Besitz weggenommen und dem Staat zugeführt. Er wurde verstaatlicht. An der Spitze eines Volkseigenen Betriebes, kurz VEB genannt, stand ein Werkleiter. Knapp 80 Prozent aller Beschäftigten der DDR waren 1989 in einem VEB beschäftigt.
 

Kombinate in der DDR

Mehrere VEB aus einer Branche wurden in Kombinaten zusammengefasst. Diese erhielten Weisung aus der Staatlichen Plankommission und aus den Industrieministerien (siehe dazu: Ministerrat). An der Spitze eines Kombinats stand ein Generaldirektor. Es gab z. B. Schiffsbaukombinate, Werkzeugmaschinenkombinate, ein Kombinat Holzspielzeug oder Kombinate Chemische Werke.