Lizenzen zum Drucken
Kurz nach 1945 gab es im besetzten Deutschland ein totales Veröffentlichungsverbot für Zeitungen und Zeitschriften. Doch am 12. Mai 1945 wurde die Erlaubnis erteilt, in allen vier Besatzungszonen Zeitungen und Zeitschriften zu veröffentlichen, sofern man dafür eine Lizenz, also die Erlaubnis dafür, erworben hatte.
Erziehung für die Deutschen
Doch die Skepsis der Besatzungsmächte gegenüber den deutschen Journalisten und dem Zeitungswesen gegenüber blieb erst einmal sehr groß. So waren viele Journalisten im nationalsozialistischen Deutschland groß geworden und hatten dort ihr Handwerk gelernt. Das traf vor allem auf die jüngeren zu. Die anderen - also all die, die während 1933 und 1945 veröffentlichen durften - hatten sich angepasst. Denn die Presse war während des Nationalsozialismus ja "gleichgeschaltet" und musste genau das schreiben, was die Nationalsozialisten wünschten. Doch wie nun trennen? So durften mit wenigen Ausnahmen nur die Journalisten arbeiten, die während 1933 und 1945 nicht bei der NS-Presse gearbeitet hatten. Dies wurde in allen vier Besatzungszonen zur Bedingung erhoben.
Lizenzpresse war keine freie Presse
Diese Lizenzpresse war keine freie Presse, so wie wir sie heute verstehen und wie sie auch im Grundgesetz verankert wurde. Diese Lizenzpresse sollte die Deutschen auch ein Stück weit erziehen und sie von ihren nationalsozialistischen Vorstellungen abbringen. So hofften jedenfalls vor allem die Amerikaner. Man trennte Nachricht eindeutig von Meinung, was auch heute noch häufig in Zeitungen der Fall ist.
Verleger, die bis 1945 als Verleger tätig waren, erhielten keine Lizenz. Doch oft genug blieben sie irgendwie dabei, weil sie ihre Druckereien verpachteten oder über Strohmänner Lizenzen erwarben. Sie schickten also Leute vor, die unbelastet waren, und ließen diese die Lizenzen erwerben, während sie persönlich im Hintergrund blieben und gar nicht auftauchten.
Frankfurter Rundschau
Als erste in der amerikanischen Zone erhielt die Frankfurter Rundschau die Lizenz zum Drucken, und zwar am 1. August 1945. Es folgten viele weitere. In der britischen Besatzungszone hatten die Aachener Nachrichten schon im Juni 1945 die Erlaubnis zur Veröffentlichung erhalten.
Die Pressefreiheit setzte der Lizenzvergabe ein Ende
Nach der Bildung des ersten Bundeskabinetts im September 1949 wurde die Zeit der Lizenzen beendet und die Pressefreiheit wurde uneingeschränkt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik gültig. So setzte man vor allem bei den Journalisten recht schnell einen Schlussstrich und so konnten schließlich auch Journalisten wieder arbeiten, die schon während der NS-Zeit tätig gewesen waren.